Dr. Peter Wetscher
Mag. Stefan Rieser
Dr. Astrid Fehrmann
Aufeld 9d
6280 Zell am Ziller
Österreich
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Elektronische Tierkennzeichnung bei Kleintieren
Seit 01.01.2010 besteht in Österreich laut dem Tierschutzgesetz eine ausnahmslos amtliche Mikrochip- und Registrierungspflicht bei Hunden. Welpen sind spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu kennzeichnen. Bei einer möglichen Untersuchung durch eine dafür berechtigte Kontrollperson (z.B. Polizei) können Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe eingefordert werden.
Die am häufigsten gestellten Fragen „Wie funktioniert das Chippen überhaupt?, Schmerzhaftigkeit für mein Tier?, Körperwanderung des Chips?, Vorteile der Kennzeichnung?“ werden anhand dieses Artikels bestmöglichst zu beantworten versucht.
Der Mikrochip besitzt die Form eines reiskorngroßen Zylinders, welcher aus einem hautverträglichen Glasmaterial besteht. Mit einer speziellen Injektionsnadel wird der Chip in der Regel europaweit in die linke Halsseite unter die Haut implantiert. Vergleichsweise wird in allen anderen Ländern wie auch den USA der Transponder direkt zwischen den Schulterblättern eingesetzt. In Kürze verwächst er vollständig mit Bindegewebe, so dass eine Wanderung ausgeschlossen ist. Der Eingriff selbst stellt für das Tier kaum mehr Belastung und „Schmerzen“ dar, als die übliche Schutzimpfung. Im Normalzustand ist der Mikrochip inaktiv, d.h. er sendet keine Strahlung aus. Erst mit dem Lesegerät findet eine Aktivierung statt und die 15-stellige Nummernkombination nach der ISO-Norm kann sofort auf dem Display abgelesen werden.
Die Vorteile einer elektronischen Kennzeichnung liegen vor allem in der Fälschungssicherheit und sofortigen, eindeutigen Identifikationsmöglichkeit des Tieres. Im Vergleich sind Tätowierungen, die meist nach ein paar Jahren schwer lesbar sind, leicht zu manipulieren, indem die verwendeten Nummerncodes ergänzt oder verändert werden.
Jährlich werden tausende Tiere gestohlen, ausgesetzt, verletzt oder entlaufen. Wird jetzt ein gechipptes Tier aufgefunden, so kann der Besitzer mittels dem eingesetzten Chip und dem Lesegerät prompt ermittelt werden. Ein Beispiel wäre im Extremfall der entlaufene Hund, der nach einem Unfall vom Finder dem Tierarzt überbracht wird. Durch die mit dem Mikrochip gegebene Möglichkeit des raschen Ausfindigmachens des Besitzers, ist es für den behandelnden Tierarzt möglich, nach Durchführung lebensrettender Maßnahmen mit dem Besitzer Kontakt aufzunehmen und gemeinsam weitere Behandlungsoptionen zu besprechen.
Weitere Vorteile sind das gemeinsame Verreisen mit den Tieren, da in zahlreichen Staaten (z.B. GB, AUS) für die Einreise im grenzüberschreitenden Verkehr obligat die Kennzeichnung von Tieren mit Mikrochips verlangt wird, um die mittels Befund belegte Wirksamkeitsprüfung der Tollwutimpfung eindeutig dem bezeichneten Tier zuordnen zu können und der sichere Abstammungnachweis, sodass unseriösen Tierimporten und Zuchtfälschungen Einhalt geboten werden kann.
Die Registrierung kann auf 3 verschiedene Arten erfolgen:
- Registrierung durch einen praktizierenden Tierarzt (z.B. in der privaten Datenbank Animal Data: http://www.animaldata.at)
- Registrierung durch den Tierhalter selbst (mittels Bürgerkarte über den Link: http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/)
- Registrierung durch die Behörde in der Heimtierdatenbank (mittels vollständig ausgefüllten Registrierungsantrages, download über: http://www.tirol.gv.at/hunderegistrierung/) bei der zuständigen Bezirksverwaltungs-behörde (Gebühr: Euro 28,20.-)
Ab dem Jahr 2011 ist von Seiten der Europäischen Union einheitlich eine Verordnung eingeplant, die nur mehr die Kennzeichnung mit Mikrochip an Gültigkeit zulässt und Tätowierungen u.a. nicht mehr anerkannt werden.
Ein Besuch in der Tierarztpraxis lohnt sich auf jeden Fall und für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung,
Eure Tierarztpraxis-Zell
Aktuelles zu den Versteigerungen
Für die Versteigerung ist seit April keine BVD – Antikörper Blutuntersuchung mehr notwendig. Die Tiere müssen aber gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sein.
Betriebe, welche am Impfprogramm im Winter 2010/11 teilgenommen haben, benötigen keine weitere Impfung. Solche Tiere, die zur Versteigerung vorgesehen sind und nicht geimpft wurden, müssen 2 mal im Abstand von einem Monat geimpft werden. Wir bitten um frühzeitige Anmeldung.
Achtung: Bei Versteigerung von Kälbern muss ein negativer BVD – Antigen Befund vorliegen, welcher im Internet unter www.tirol.gv.at oder auf den Seiten der Zuchtverbände abgerufen werden kann.

